Die Straßenverkehrsordnung schlägt Allahs Willen: Die zum Islam konvertierte Nancy A. bestand darauf, sich beim Autofahren zu verschleiern. Überzeugen konnte sie jedoch nicht, denn eine Berliner Richterin wies die Klage ab und verwies auf die Gesetzeslage, die eine Vollverschleierung am Steuer eindeutig untersagt.